Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) hat jeder Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Hierauf basieren weitere Verordnungen wie z.B. § 12 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und § 14 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung).
PE bietet Firmen aus St. Georgen bzw. deren Mitarbeitern die Teilnahme an Seminaren im Bereich der Arbeitssicherheit an. Die Seminare werden von Herrn Eschle – als Fachkraft für Arbeitssicherheit bei PE – im TZ durchgeführt. Die Teilnehmer erhalten nach dem Seminar eine Teilnahmebescheinigung zugeschickt.
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